FAQ (häufig gestellte Fragen)

Führerscheinklassen | Punkteabbauseminar ASP

In unserer Fahrschule angebotene Führerscheinklassen
  Moped, Mokick, Roller (bis 50 ccm, max. 45 km/h)  
  Leichtkrafträder (bis 125 cm³, max. 11 kW/ 15 PS, bis 18 Jahre max. 80 km/h, ab 18 Jahre unbegrenzt)  
  Krafträder mit und ohne Beiwagen (bis max. 25 kW / 34 PS, nach zweijähriger Fahrpraxis ohne Prüfung unbegrenzt)  
  Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW / 34 PS  
  KFZ bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder mit definierten Gewichtsverhältnis  
  Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt   
  Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse   
  Kraftwagen mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und mit Anhänger  
  Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse  
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
  Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h, auch mit Anhängern  
  Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h)   
Punkteabbauseminar (ASP)

Wer kann, wer darf, wer muss teilnehmen?

0-8 Punkte Teilnahme freiwillig 4 Punkte werden abgebaut
9-13 Punkte Schriftliche Verwarnung der FS Stelle. Hinweis auf die Möglichkeit ein ASP Seminar zu besuchen 2 Punkte werden abgebaut
14-18 Punkte Anordnung der FS Stelle mit Fristsetzung zur Teilnahme am ASP Seminar. Kein Punkteabbau mehr!

Ein Aufbauseminar kann nur alle 5 Jahre besucht werden. Die genaue Vorgehensweiße sollte in einem persönlichen Gespräch mit dem Moderator ( z.B. Fahrlehrer) abgeklärt werden.

Bei 1 - 8 Punkt(en) kann der Kraftfahrer einmal innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar ASP besucht.

Bei 9 - 13 Punkten kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 2 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar ASP besucht.

Bei 8 - 13 Punkten muss die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheininhaber schriftlich verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer hinweisen. Versäumt sie dies muss der Kraftfahrer immer so behandelt werden als wenn er 9 Punkte hätte.

Bei 14 - 17 Punkten erfolgt eine Anordnung der Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer innerhalb einer vorgegebenen Frist. Es werden ihm jedoch dafür keine Punkte erlassen. Wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, muss die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Der Kraftfahrer muss darauf hingewiesen werden, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten entzogen wird und dass er freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Durch die Teilnahme an dieser verkehrspsychologischen Beratung kann er 2 Punkte abbauen.

Bei 18 Punkten muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine Neuerteilung darf frühestens nach einer Wartefrist von 6 Monaten erfolgen, beginnend mit dem Datum, an dem der Führerschein abgeliefert wird. Vor Neuerteilung ist in der Regel eine MPU mir positivem Ergebnis erforderlich. Punkte werden außerdem gelöscht...

  • Bei Fahrerlaubnisentzug wegen erreichen von 18 Punkten oder mehr,
  • Bei Fahrerlaubnisentzug durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde, weil der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist,
  • wenn von einem Gericht eine Sperre verhängt worden ist, innerhalb der eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf.

Die rechtzeitige und freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer oder einer verkehrspsychologischen Beratung lohnt sich also doppelt.