Die Fahrschule Müller ist ein Unternehmen mit einer sehr hohen Erfolgsquote im Hinblick auf die Ergebnisse theoretischer und praktischer Fahrschulprüfungen. Nicht zuletzt durch eine individuelle Betreuung in familiärer Atmosphäre!
Gerade im ländlichen Raum ist ein Führerschein garant für Mobilität und eröffnet somit viele neue Perspektiven. Wir bieten unseren Fahrschülern eine fundierte Kraftfahrausbildung in den folgenden Führerscheinklassen.
B - BE - C1 - C1E - C - CE - L - T
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500kg nicht übersteigt.
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Was bilden wir aus?
Führerscheinlehrgänge für die Klassen AM – A1 – A2 – A – B – BE – C1 – C1E – C – CE – L – T
Wo finden Sie uns?
Ruhig gelegen, am Rande der Stadt Gera 15 Minuten entfernt vom Hauptbahnhof.
Pösneck 12c, 07570 Wünschendorf
Telefonnummern
Büro: (036603) 840 - 0
Fax: (06603) 840 - 10
Handy: (0171) 73 50 425
Unterrichtszeiten
Unsere Unterrichtszeiten und Informationen zu aktuellen Unterrichten erhaltet Ihr jederzeit auf Anfrage.
Euer Fahrlehrer und Fahrschulinhaber
Günther Müller