Fahrschule Müller
Fahrschule Müller

Berufskraftfahrerweiterbildung

Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG) gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge des EU - Rechts umgesetzt.

Berufskraftfahrerweiterbildung

Kraftfahrer im Güterverkehr, die ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben, müssen ihre Weiterbildung bis spätestens zum 10.09.2014 abgeschlossen haben. Für Kraftfahrer im Personenverkehr beginnt die Weiterbildungspflicht bereits ein Jahr früher. Wer seinen Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben hat, muss seine Weiterbildung bis zum 10.09.2013 abgeschlossen haben.

 

Die beschleunigte Grundqualifikation

Wenn Sie die Grundqualifikation auf die schnelle Art erwerben wollen, müssen Sie nicht nur den Fahrersitz, sondern auch die Schulbank drücken:

Sie absolvieren 140 Unterrichtsstunden à 60 Minuten.

Dazu gehören mindesten zehn Fahrstunden.
Sie bestehen die 90-minütige theoretische Prüfung.

Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist bei der beschleunigten Grundqualifikation nicht erforderlich.

Das erwartet Sie in der theoretischen Prüfung:
Die theoretische Prüfung ist ein schriftlicher Test. Dieser besteht zu gleichen Teilen aus 
Multiple-Choice-Fragen und

Fragen mit direkter Antwort. Die theoretische Prüfung dauert insgesamt 90 Minuten.

 

Die Weiterbildung muss innerhalb von 5 Jahren wiederholt werden.

Die Weiterbildung umfasst 5 Module von jeweils 7 Zeitstunden, die am Stück, also innerhalb einer Woche oder über fünf Jahre verteilt, belegt werden können. Dabei ist die Reihenfolge nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass Sie alle Module innerhalb von 5 Jahren absolviert haben. Dies wird mit der Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein dokumentiert.

 

Modul 1: Eco-Training. Die dabei erlernbare wirtschaftliche Fahrweise wirkt kostenmindernd und das nicht allein durch sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Motorverschleiß. Mit Eco-Trainings können so erhebliche Einsparpotentiale realisiert werden. Auf Wunsch kann auch ein Tag zusätzlich energiesparende Fahrweise angeboten werden.

 

Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr. Vermitteln von Kenntnissen zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften im Güterverkehr und über neue Verkehrsregeln.

 

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit. Erlernen des richtigen Umgangs und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung der Fahrzeuge und der Fähigkeiten zu richtiger Einschätzung der allgemeinen Lage bei Notfällen Sensibilisieren für Risiken des Straßenverkehrs und von Arbeitsunfällen.

 

Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi, Kommunikation und Verhalten des Fahrers beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Das Modul zeigt mit Hilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.

 

Modul 5: Ladungssicherung. Unzureichende Ladungssicherung ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Wege zur richtigen Ladungssicherung durch: Fahrzeugaufbau, Formschluss mit Hilfsmitteln, Direktzurren, Niederzurren.

Empfehlungen für Unternehmer: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Weiterbildung, damit am Ende der 5-Jahres- Frist nicht mehrere oder alle Weiterbildungsmodule auf einmal gebucht werden müssen und so ein hoher finanzieller und zeitlicher Aufwand in kurzer Zeit auf Sie zukommt!

 

Kosten sparen: Wenn gleichzeitig die Fahrerlaubnis-Verlängerung und der Weiterbildungsnachweis eingetragen werden, ist nur eine Gebühr fällig (alle 5 Jahre)!

 

Folgen bei Nichtbeachtung: Wer als Unternehmer Fahrten ohne entsprechende Qualifikation oder Weiterbildung anordnet oder zulässt, muss auf ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro gefasst sein. Fahrern, die ohne die nötige Qualifikation oder Weiterbildung unterwegs sind, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

 

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